Heimaufsicht
Die beim Kreis Steinfurt im Amt für Soziales und Pflege angesiedelte Heimaufsicht ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW (WTG).
Allgemeine Aufgaben nach dem WTG
Nach dem WTG ist es Aufgabe der Heimaufsicht, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der älteren oder pflegebedürftigen Menschen sowie der Menschen mit Behinderung zu schützen.
Darüber hinaus soll die Heimaufsicht die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in den Einrichtungen sicherstellen.
Dabei richten sich die Regelungen nicht nur an Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot wie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Wohnheime für Menschen mit Behinderungen, sondern gelten auch für Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Angebote des Servicewohnens, ambulante Dienste und Gasteinrichtungen.
Die Heimaufsicht ist zentrale Ansprechpartnerin und Beraterin für die Leistungsberechtigten der Angebote, für Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer, Beiräte, Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter, Beschäftigte und andere Interessierte.
Die Aufgaben der Heimaufsicht sind u.a. im Einzelnen:
- Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen
- Beratung von Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter bzgl. der Behebung von festgestellten Mängeln
- Beratung von Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter, die ein Angebot im Sinne des WTG errichten oder betreiben wollen
- Beratung zur Pflege- und Betreuungsqualität
- Information und Beratung zur Wohnqualität, zur personellen Ausstattung, zur hauswirtschaftlichen Versorgung, zu den sozialen Angeboten und zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Beiräte
Die Heimaufsicht als OrdnungsbehördeNeben der Informations- und Beratungstätigkeit hat die Heimaufsicht insbesondere die Aufgabe zu prüfen, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb eines Wohn- und Betreuungsangebotes erfüllt werden.
Hierzu nimmt sie nach einem landeseinheitlichen Rahmenprüfkatalog wiederkehrende unangemeldete Prüfungen in den Angeboten vor und kontrolliert u.a. die pflegerische und soziale Betreuung der Leistungsberechtigten, die baulichen Gegebenheiten, die Personalausstattung sowie die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.Die Heimaufsicht pflegt eine intensive Kooperation mit den Beteiligten. Sollten im Rahmen ihrer Überwachungsmaßnahmen Mängel festgestellt werden, wird zunächst im gemeinsamen Dialog versucht, diese zu klären. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg kann die Heimaufsicht ordnungsrechtlich tätig werden.
KontakteFür die Beratungs- und Informationsleistungen der Heimaufsicht des Kreises Steinfurt stehen Ihnen zur Verfügung:
Sabine Czekalla
Telefon: 02551 69 2237
E-Mail: sabine.czekalla@kreis-steinfurt.deHeike Jahn
Telefon: 02551 69 1647
E-Mail: heike.jahn@kreis-steinfurt.deUte Nefigmann
Telefon: 02551 69 1646
E-Mail: ute.nefigmann@kreis-steinfurt.deMichaela Sievert
Telefon: 02551 69 1644
E-Mail: michaela.sievert@kreis-steinfurt.de